Es hat geknallt - ein Unfallgutachten wird fällig

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Es ist ärgerlich, wenn es im Straßenverkehr zu einem Verkehrsunfall kommt. Wer bisher noch keinen hatte, sollte diese Zeilen genau lesen. Denn ein Unfallgutachten ist wichtig und sorgt für Klarheit über den tatsächlichen Schaden. Mit dem Unfallgutachten können unnötige Streitigkeiten umgangen werden. Denn letztlich geht es mit dem Schaden immer ums Geld. Der unabhängige Kfz-Sachverständige ermittelt den tatsächlichen Verkehrsschaden. Mit einem Unfallgutachten sind Sie auf der sicheren Seite. Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, ist ein Unfallgutachten unabdingbar.

Gerade, wenn es sich um einen ersten Unfall handelt, ist guter Rat gefragt. Eine Selbsteinschätzung geht oft reichlich daneben. Bei einem Auffahrunfall sieht es oft so aus, dass nicht viel passiert ist. Die Stoßstange ist was eingedrückt und die Rückscheinwerfer haben etwas abbekommen. Pustekuchen! Denn dahinter verbirgt sich oft ein größerer Schaden. Doch erst der Sachverständige kann den wahren Schaden beurteilen. Denn ist erst einmal der Rahmen verzogen, wird es schnell sehr teuer. Es ist durchaus möglich bei größeren Unfällen, dass der Schaden so hoch ist, dass sich eine Reparatur durchaus nicht mehr lohnt. Nur der Sachverständige kann mit seiner Erfahrung eine zuverlässige Angabe über den tatsächlichen Schaden tätigen. Hierfür begutachtet er in Ruhe das beschädigte Fahrzeug.

Beim Gutachten wird der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges vor dem Unfall ermittelt. Der Sachverständige begutachtet die technischen Daten und schaut sich die Sonderausstattung des Fahrzeuges an. Er hält die Unfallschäden am Fahrzeug fest. In seinem Gutachten werden die Reparaturkosten so gut es geht kalkuliert. Des Weiteren wird festgelegt, mit welcher Reparaturdauer zu rechnen ist. Bei dem Gutachten wird festgehalten, ob etwaige ältere Schäden nicht repariert wurden. Wenn z.B. eine sichtbare Beule vorhanden ist aus einem vergangenen Unfall. Zum Abschluss schätzt er den Gesamtschaden ein. Ein Totalschaden wird ebenso beziffert.

Ein Gutachten kann teuer werden. Umso größer der Schaden, umso teurer wird das Gutachten. Je nach Versicherung wird ein eigener Kfz-Sachverständiger beauftragt. Nach der gültigen Rechtsprechung des höchsten Gerichts in Deutschland werden die Kosten für das Gutachten von der beim Prozess unterlegenen Partei übernommen.

Generell kann ein Gutachten von der gegnerischen Partei durchaus beanstandet werden. Hierfür könnte die gegnerische Seite die fachlichen Qualitäten des Gutachters beanstanden. Dann wäre ein Gegengutachten möglich. Es ist ratsam, sich von den fachlichen Qualitäten des Gutachters zu überzeugen z.B. geprüfter Sachverständiger. Tritt die Vollkaskoversicherung bei einem Schaden in Kraft, dann wird die Versicherung selbst einen Unfallgutachter beauftragen. Sie versucht damit, die Kosten für ein Gutachten gering zu halten. Widersprechen können Sie, in dem Sie einen eigenen Gutachter bestimmen. Hierbei ist dann zu beachten, dass Sie in der Regel den Gutachter dann selbst bezahlen müssen.

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